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   OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 4 U 70/06   

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https://dejure.org/2007,10767
OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 4 U 70/06 (https://dejure.org/2007,10767)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.01.2007 - 4 U 70/06 (https://dejure.org/2007,10767)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2007 - 4 U 70/06 (https://dejure.org/2007,10767)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängigkeit einer Werklohnzahlung von der Beseitigung von Mängeln durch einen Unternehmer bzw. seine Subunternehmer ; Mängel von Malerarbeiten und Mängel an einer Schiebetür; Erforderlichkeit von Mängelbeseitigungsmaßnahmen; Annahme einer Schlussrechnungsfähigkeit

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 141 Abs. 1; ; BGB § 291

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 Abs. 1 § 273 Abs. 1
    Verzicht auf Zurückbehaltungsrecht durch unbedingte Zusage einer Abschlagszahlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweisführung durch Aussagen von Familienangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 602
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 01.09.2003 - 4 U 87/03

    Frage der Geltendmachung einer Werklohnforderung durch Abschlagszahlung trotz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 4 U 70/06
    Es kann jedoch dahinstehen, ob ein Werkunternehmer sein Recht zur Geltendmachung einer Abschlagsforderung bereits dann verliert, wenn seine Gesamtleistungen schlussrechnungsfähig sind, d.h. wenn entweder sämtliche nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen erbracht sind, der Bauvertrag vorzeitig beendet worden ist oder aus sonstigen Gründen zwischen den Vertragsparteien feststeht, dass keine Leistungen mehr erbracht werden sollen (vgl. nur: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 1228), oder erst dann, wenn er eine Schlussrechnung gestellt hat (so etwa OLG Bamberg OLGR 2004, 24) und die Leistung abgenommen ist (zur Möglichkeit der Geltendmachung von Abschlagsforderungen, wenn der Werkunternehmer eine Abnahme oder unberechtigte Verweigerung nicht nachweisen kann, vgl. nur: BGH Urteil vom 15.06.2000 - VII ZR 30/00 -).
  • BGH, 08.03.2001 - VII ZR 30/00

    Muss ein Wintergarten regendicht sein?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 4 U 70/06
    Es kann jedoch dahinstehen, ob ein Werkunternehmer sein Recht zur Geltendmachung einer Abschlagsforderung bereits dann verliert, wenn seine Gesamtleistungen schlussrechnungsfähig sind, d.h. wenn entweder sämtliche nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen erbracht sind, der Bauvertrag vorzeitig beendet worden ist oder aus sonstigen Gründen zwischen den Vertragsparteien feststeht, dass keine Leistungen mehr erbracht werden sollen (vgl. nur: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 1228), oder erst dann, wenn er eine Schlussrechnung gestellt hat (so etwa OLG Bamberg OLGR 2004, 24) und die Leistung abgenommen ist (zur Möglichkeit der Geltendmachung von Abschlagsforderungen, wenn der Werkunternehmer eine Abnahme oder unberechtigte Verweigerung nicht nachweisen kann, vgl. nur: BGH Urteil vom 15.06.2000 - VII ZR 30/00 -).
  • OLG Dresden, 27.08.2019 - 4 U 656/19

    Beendigung einer nichtehelichen Gemeinschaft durch den Unfalltod eines Partners

    Die bloße Verwandtschaft zu einer Partei begründet keinen Anschein dahingehend, dass die Zeugen die Unwahrheit sagen (OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2007, 4 U 70/06, Rz. 33, nach juris).
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